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AGB

Geschäftsbedingungen:

1. TL KommunalDialog - Büro für Kommunikation und Veränderung wird ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen tätig. Von ihnen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.


2. TL KommunalDialog - Büro für Kommunikation und Veränderung übt eine Tätigkeit im Sinne beratender Dienstleistung aus. Es bedient sich dabei, bezogen auf die jeweilige Problemstellung, der wissenschaftlich anerkannten Methoden der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung.
3. Angebote unterbreitet TL KommunalDialog - Büro für Kommunikation und Veränderung grundsätzlich in Form von Projektvorschlägen. Diese geben die Aufgabenstellung, den Ablauf des Projekts, Methodik, Versuchsanordnung, Auswertungskriterien sowie den absehbaren Zeitbedarf und das Honorar wieder. Soll TL KommunalDialog - Büro für Kommunikation und Veränderung ein Angebot abgeben, das über den Umfang eines Rahmenvorschlags hinausgeht, teilt es dem Interessenten vor Ausarbeitung des Projektvorschlages mit, in welchem Umfang die Ausarbeitung besonderer Projektunterlagen (z.B. Fragebogen, Stichprobenpläne, Dokumentationen, etc.) erforderlich wird und welches Honorar hierfür zu entrichten ist. Es kann das angegebene Honorar verlangen, wenn der Interessent trotz entsprechenden Hinweisen und Einräumung einer angemessenen Äußerungsfrist nicht widersprochen hat. Das Urheberrecht von TL KommunalDialog - Büro für Kommunikation und Veränderung bleibt hiervon unberührt.
4. Das im Angebot genannte Honorar umfasst grundsätzlich alle Leistungen, die TL KommunalDialog - Büro für Kommunikation und Veränderung für eine dem Projektvorschlag entsprechende Auftragsdurchführung zu erbringen sind; es schließt die Lieferung von 3 Berichtsexemplaren in deutscher Sprache ein. Für Sonderwünsche des Auftraggebers, z.B. für die Lieferung zusätzlicher Berichtsexemplare, die Erstellung von Übersetzungen der Projektberichte und die Ausarbeitung von Vor- und Zwischenberichten kann TL KommunalDialog - Büro für Kommunikation und Veränderung ein angemessenes Zusatzhonorar beanspruchen.
5. Inhalt und Umfang des erteilten Auftrages bestimmen sich ausschließlich nach den zwischen dem Institut und dem Auftraggeber getroffenen schriftlichen Vereinbarungen. Änderungen des Auftragsvolumens nach Vertragsabschluß bedürfen ebenfalls einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung. Bringen Änderungs- oder Zusatzwünsche des Auftraggebers für TL KommunalDialog - Büro für Kommunikation und Veränderung Mehrkosten, ist es berechtigt, das Honorar entsprechend anzupassen. Gleiches gilt, wenn aus anderen, von TL KommunalDialog - Büro für Kommunikation und Veränderung nicht zu vertretenden Gründen Mehrkosten entstehen.
6. TL KommunalDialog - Büro für Kommunikation und Veränderung gewährt grundsätzlich keine Exklusivität für bestimmte Produktfelder, Projektgegenstände oder Untersuchungsmethoden. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung, in der auch die Dauer der Exklusivität und das zusätzlich zu berechnende Honorar festzulegen sind.
7. Das vereinbarte Honorar dient der Finanzierung des Projektvorhabens; deshalb ist grundsätzlich Vorauszahlung erforderlich. Soweit nicht schriftlich anderes vereinbart wird, werden Honorare zu 50% bei Auftragserteilung, zu 25% bei Beginn der Feldarbeit und zu 25% bei Auslieferung der Projektergebnisse fällig. Zusätzlich zu den vereinbarten Honoraren berechnet TL KommunalDialog - Büro für Kommunikation und Veränderung die gesetzliche Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen Höhe. Honorare sind sofort nach Rechnungserstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
8. Grundsätzlich erhält der Auftraggeber Projektvorschläge und Projektberichte ausschließlich zu seinem eigenen internen Gebrauch. Eine auch nur teilweise Veröffentlichung ihres Inhalts durch den Auftraggeber bedarf daher der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Entsprechendes gilt für jede sonstige Weitergabe von Informationen über die Forschungsarbeiten an Dritte (Kunden, Lieferanten, Außendienst etc.), sei es durch deren Vervielfältigung oder Druck, sei es durch Speicherung und Verarbeitung in oder Ausgabe aus Informations- und Dokumentationssystemen.
9. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erwirbt der Auftraggeber das Eigentum an dem bei Auftragsdurchführung anfallenden Material und Projektergebnissen – Projektvorschlag und –berichte, Fragebogen, Datenträger, Datenbänder etc.. TL KommunalDialog - Büro für Kommunikation und Veränderung hat jedoch das Recht, diese Materialien zu nutzen und sämtliche Daten, die im Rahmen des Projektes generiert werden, für Datenbanken und interne Forschungszwecke zu verwenden, auch nach der Beendigung der Vertragsbeziehungen. Eigentums- und Urheberrechte an der Untersuchungskonzeption liegen ausschließlich bei TL KommunalDialog - Büro für Kommunikation und Veränderung.
10. TL KommunalDialog - Büro für Kommunikation und Veränderung verpflichtet sich, sämtliche vom Auftraggeber erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich für die Durchführung des Auftrages zu verwenden. Wenn sich aus der Anlage des Projektes diese Möglichkeit ergibt, kann der Auftraggeber mit TL KommunalDialog - Büro für Kommunikation und Veränderung vereinbaren, dass Projektergebnisse ausschließlich ihm zur Verfügung gestellt werden, ihm also die Exklusivität der Ergebnisse zugesichert wird. Auch dann bleibt jedoch unberührt das Recht von TL KommunalDialog - Büro für Kommunikation und Veränderung, die methodischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse aus dem Projekt für eigene Zwecke zu nutzen. Das Institut informiert die Geschäftsführung der Bundesärztekammer vertraulich und ohne Nennung der Auftraggeber über jede Befragung von Ärzten.
11. Der Auftraggeber ist berechtigt, in den Geschäftsräumen von TL KommunalDialog - Büro für Kommunikation und Veränderung die Original-Erhebungsunterlagen einzusehen. Die Anonymität der Informanten darf jedoch nicht verletzt werden. Verursachen Maßnahmen, die zum Schutze der Anonymität erforderlich werden, Kosten, müssen diese vom Auftraggeber getragen werden.
12. TL KommunalDialog - Büro für Kommunikation und Veränderung wird, wenn nicht anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, Erhebungsunterlagen 1 Jahr und Datenträger für die Dauer von 2 Jahren ab Auslieferung des Projektberichts aufbewahren. Der Auftraggeber kann mit TL KommunalDialog - Büro für Kommunikation und Veränderung vereinbaren, dass ihm gegen Berechnung eines gesonderten Honorars ein gedoppelter anonymisierter Datensatz überlassen wird.
13. TL KommunalDialog - Büro für Kommunikation und Veränderung wird das in Auftrag gegebene Projekt mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen und auswerten. Das Erreichen bestimmter Projektergebnisse oder Forschungsziele kann das Institut jedoch nicht gewährleisten.
Beanstandungen der Projekte, hierbei insbesondere ihrer methodischen Anlage, der Versuchsanordnung und der Auswertung, können nur auf eine schuldhafte Verletzung der TL KommunalDialog - Büro für Kommunikation und Veränderung obliegenden Sorgfaltspflicht gestützt werden. Erkenntnisse, die erst bei der Durchführung des Projekts gewonnen werden, können keine Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Konzeption des Projekts begründen.
Hat das Institut schuldhaft seine Sorgfaltspflicht verletzt, verpflichtet es sich zur Nachbesserung. Ist eine Nachbesserung nicht möglich oder binnen einer angemessenen vom Auftraggeber gesetzten Nachfrist nicht durchgeführt, kann der Auftraggeber das Honorar angemessen mindern.
Weitergehende Ansprüche auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Schäden, gleich welcher Art, die dem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem für ihn durchgeführten Projekt entstehen, sind, soweit dem Institut nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, ausgeschlossen.
14. Werden Untersuchungsergebnisse aus Gründen, die das Institut zu vertreten hat, nicht termingerecht übergeben, kann der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren Ablauf insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die im Auftrag festgelegten Leistungen noch nicht erbracht sind.
Weitergehende Ansprüche, hierbei insbesondere solche auf Ersatz eines Verzugsschadens, sind, soweit TL KommunalDialog - Büro für Kommunikation und Veränderung nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, ausgeschlossen.
15. Die Ersatzpflicht von TL KommunalDialog - Büro für Kommunikation und Veränderung für von ihm zu vertretende Schäden gleich welcher Art ist in jedem Fall der Höhe nach begrenzt auf die Gesamthöhe des Honorars, das für den betreffenden Auftrag vereinbart wurde.
16. Der Auftraggeber haftet für alle unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die TL KommunalDialog - Büro für Kommunikation und Veränderung oder Dritten aus der An- oder Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Produkte entstehen; ausgenommen sind solche Schäden, die TL KommunalDialog - Büro für Kommunikation und Veränderung schuldhaft verursacht hat.
17. Erfüllungsort und - soweit Auftraggeber Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben - auch Gerichtsstand ist der Sitz von TL KommunalDialog - Büro für Kommunikation und Veränderung.
18. Für eventuell unwirksame Bestimmungen gilt eine zulässige, ihrem wirtschaftlichen Sinn und Zweck möglichst entsprechende Regelung.
Diese Geschäftsbedingungen basieren auf der beim Bundeskartellamt angemeldeten Empfehlungen des Arbeitskreises Deutscher Marktforschungsinstitute e.V. (ADM) sowie dem "internationalen Codex für die Praxis der Marketingforschung" der internationalen Handelskammer und dem "Code of Standards and Ethical Practice" der ESOMAR. Stand: 29.05.2017